Ausfuhranmeldung – einfach erklärt

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Bei Ausfuhren in Länder außerhalb der Europäischen Union sind trotz fortschreitender Liberalisierung der Rechtsvorschriften einige Regeln zu berücksichtigen. Die Deklarationspflicht der Export-Waren gegenüber den Zollbehörden nimmt dabei eine wichtige Stellung ein und erfolgt auf elektronischem Weg. Die erforderliche Ausfuhranmeldung kann entweder durch das exportierende Unternehmen selbst oder durch einen beauftragten Dienstleister mit der entsprechenden Berechtigung vorgenommen werden, beispielsweise einer Spedition oder Zollagentur. Die zollrechtliche Haftung verbleibt aber in beiden Fällen beim jeweiligen Exporteur.

Die Abwicklung der Ausfuhranmeldung stützt sich auf das digitale ATLAS-AES-Verfahren. Es ermöglicht eine weitgehend automatisierte Abfertigung und Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Die dabei einzureichenden elektronischen Meldungen können entweder mit einer gesondert zertifizierten ATLAS-AES Software oder über das Internetportal der deutschen Zollverwaltung (IAA Plus) erstellt werden.

Abläufe beim Exportvorgang
Abläufe beim Exportvorgang

Ausfuhranmeldung über das Zollportal IAA-Plus

Die Generalzolldirektion bietet mit ihrem Portal Internetausfuhranmeldung Plus (IAA Plus) die Möglichkeit, kostenfrei elektronische Ausfuhranmeldungen zu erstellen. Dies ist für gelegentliche Nutzer eine gute Option. Unternehmen, die jedoch häufig Ausfuhren ins Nicht-EU-Ausland tätigen, sollten eher auf eine kommerzielle Softwarelösung zurückgreifen.

Mit ATLAS, dem Automatisierten Tarif- und Lokalen Zoll-Abwicklungs-System, hat die Zollverwaltung ein spezifisches Fachverfahren zur Anmeldung der Ausfuhren eingeführt. Dieses stützt sich technisch auf elektronische Formulare, sogenannte EDIFACT-Nachrichten. Deren Struktur, Einreichungsform und die erforderliche Nachrichtenfolge werden durch die Zollbehörde festgelegt. Die übermittelten elektronischen Anmeldungen werden durch den Zoll computergestützt bearbeitet. Auf der gleichen technischen Basis erhalten die Anmelder vom Zoll ihre Exportfreigaben übermittelt.

Teilnahmevoraussetzungen

Für ein exportierendes Unternehmen sind zur Teilnahme am ATLAS-Verfahren die nachfolgenden Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Das Unternehmen muss über eine EORI-Nummer verfügen (Economic Operators Registration and Identification Number). Sie dient der Teilnehmeridentifikation im Rahmen des Zollverfahrens. Liegt diese nicht vor, kann sie kostenfrei bei der Generalzolldirektion Dienstort Dresden – Stammdatenmanagement oder über das Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung www.zoll-portal.de beantragt werden.
  • Unternehmensintern muss das erforderliche zollfachliche Verfahrens-Knowhow vorhanden sein.
  • Dem Unternehmen muss die entsprechende technische Infrastruktur zur Erstellung, Übertragung und Interpretation der beim Meldevorgang ausgetauschten EDIFACT-Nachrichten zur Verfügung stehen.

Für Unternehmen mit einem geringen Exportaufkommen stellt der Punkt drei oft eine erhebliche Hürde dar, die jedoch mittels portaZa gut gemeistert werden kann.

Entscheidungshilfe IAA Plus vs. portaZa

IAA Plus vs. portaZa
IAA Plus vs. portaZa