Ausfuhranmeldungen über das Portal des Zolls

ATLAS AES Ausfuhranmeldung Ausfuhrmeldungen Zollzoll_iaap_1

Die Bundesfinanzverwaltung bietet mit ihrem Portal »Internet-Zollanmeldung« eine kostenfreie Möglichkeit zur Erstellung elektronischer Ausfuhranmeldungen. Für den Spontan-Nutzer ist dies eine gute Option. Unternehmen, die häufig Ausfuhren ins Nicht-EU-Ausland tätigen, sollten aber auf eine kommerzielle Lösung zurückgreifen.

 

Mit ATLAS, dem Automatisierten Tarif- und Lokalen Zoll-Abwicklungs-System, hat die Zollverwaltung ein spezifisches Fachverfahren zur Anmeldung von Ausfuhren eingeführt, welches das bisherige papiergestützte Verfahren ablöst. Der Zoll nimmt seither die Ausfuhranmeldung nicht mehr in Form von Papierbelegen entgegen, sondern erwartet die Einreichung »elektronischer Formulare« (EDIFACT-Nachrichten). Die Struktur dieser »Formulare« sowie die Einreichungsformen und -wege wurden seitens der Zollbehörde festgelegt. Auf Basis der genannten Formulare nimmt der Zoll intern die computergestützte Auswertung vor und erteilt gegenüber dem Anmelder ebenso mittels »elektronischer Formulare« die Exportfreigabe.

Für ein exportierendes Unternehmen sind zur Teilnahme am ATLAS-Verfahren die nachfolgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Die Teilnahme ist bei der Generalzolldirektion (GZD – DO Dresden – Stammdatenmanagement) zu beantragen. Im Ergebnis dessen wird die EORI-Nummer zugeteilt.
  2. Das entsprechende zollfachliche Verfahrens-Know-how ist sicherzustellen.
  3. Die erforderliche technische Infrastruktur zur Generierung und Übertragung der EDIFACT-Nachrichten ist aufzubauen.

IAA-Plus die kostenfreie Lösung der Bundesfinanzverwaltung Zoll zur Ausfuhranmeldung

Für Unternehmen mit einem geringen Exportaufkommen stellt der Punkt drei im Vergleich zur bisherigen papiergetriebenen Vorgehensweise eine erhebliche Hürde dar. Die Bundesfinanzverwaltung bietet auf dem Portal des deutschen Zolls deshalb die Möglichkeit, Anmeldungen zu erfassen, hieraus die entsprechenden Anmeldenachrichten zu generieren und diese beim ATLAS-System des Zolls einzureichen. Die technischen Einstiegshürden reduzieren sich damit deutlich. Trotzdem sind einige Randbedingungen zu berücksichtigen:

  1. Für die Portal-Nutzung wird ein Computer mit Internetzugang benötigt.
  2. Dieser Computer muss über einen Internetbrowser verfügen, bei dem die Cookies freigeschaltet sind.
  3. Auf dem Computer muss Java installiert und innerhalb des Browsers nutzbar sein (Applet).
  4. Auf dem Computer muss ein Programm zur Anzeige von PDF-Dateien vorhanden sein.
  5. Das Unternehmen muss über ein ELSTER-Zertifikat verfügen (beantragbar unter https://www.elsteronline.de/eportal/). Dieses ist auf dem oben genannten Computer zu hinterlegen.

Insbesondere die Nutzung von Java aus dem Internet-Browser heraus wird vielen Unternehmen »aufstoßen«, da diese Komponente ein beliebtes Einfallstor für Hacker ist und somit ein Sicherheitsrisiko darstellt.

Zoll leistet keinen Anwender-Support bei der Erstellung von Ausfuhranmeldungen
Kein Anwender-Support durch den Zoll
Funktionale Einschränkungen von ATLAS IAA-Plus bei unvollständiger Ausfuhranmeldung
Funktionale Einschränkungen von IAA-Plus

 

Für den »Spontananwender« bietet das kostenfreie Portal alle Handlungsoptionen, die benötigt werden. Nicht übersehen werden sollte allerdings, dass damit die Komplexität der zur Auswahl stehenden Erfassungsmöglichkeiten und somit der erforderliche Einarbeitungsaufwand relativ hoch sind. Dies wirkt umso schwerer, da der Zoll gemäß eigener Aussage keinen Anwender-Support bietet!

Mehrwert durch kommerzielle ATLAS-Lösungen

Unternehmen mit einem höheren Exportaufkommen sollten deshalb auf alternative Lösungen kommerzieller Anbieter zurückgreifen. Bei deren Erstellung wurde deutlich umfassender auf Sicherheitsaspekte und die Usability der Software Wert gelegt. Diese Aussage können wir zumindest für unsere Lösung portaZa vollumfänglich treffen.

Dies gilt umso mehr, wenn Unternehmen über den Status des »Vertrauenswürdigen Ausführers« gemäß § 17 Außenwirtschaftsverordnung verfügen. Das damit verbundene Anmeldeverfahren wird durch die Portal-Anwendung des Zolls nicht unterstützt. Betroffene Unternehmen würden damit die Vorteile ihres Sonderstatus verlieren.

Die Nutzung des unvollständigen/ergänzenden Anmeldeverfahrens ist hier ebenso nur unter Einschränkungen möglich.

Für Unternehmen, die regelmäßig Ausfuhranmeldungen erstellen, rechnet sich deshalb die Investition in eine kommerzielle Lösung. Hier können eine sich an den aktuellen Standards orientierte Benutzeroberfläche, eine State of the Art Software-Architektur, eine gute Integration in die vorgelagerten Systeme und Last but not Least ein entsprechender Anwender-Support erwartet werden. Dies schlägt sich unternehmensintern schlussendlich in einer höheren Arbeitseffizienz sowie einer geringeren Fehlerrate bei der Erstellung und Abwicklung von Ausfuhranmeldungen nieder.